Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter und Vertragspartner:
MIZEL Webservices – Inhaber Alexander Mizel (Einzelunternehmen)
Buchenweg 1, 59457 Werl, Deutschland
E-Mail: kontakt@mizel.de
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Vertragspartner und Rechnungssteller ist ausschließlich MIZEL Webservices (Inhaber Alexander Mizel). „TravelShort" ist ein Produkt von MIZEL Webservices.
Stand: 26.07.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen MIZEL Webservices, Inhaber Alexander Mizel, Buchenweg 1, 59457 Werl (Einzelunternehmen) (nachfolgend „Anbieter", „MIZEL", „wir" oder „uns") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde"). Vertragspartner des Kunden und Rechnungssteller ist in allen Fällen ausschließlich MIZEL Webservices (Inhaber Alexander Mizel); dies gilt auch für das Produkt „TravelShort", das ein Angebot von MIZEL Webservices ist.
(2) Diese AGB gelten für das gesamte Leistungsspektrum des Anbieters, insbesondere für die Software-as-a-Service-Plattform „TravelShort", für Hosting- und Mail-Hosting-Leistungen, die Registrierung und Verwaltung von Domains, die Erstellung von Websites, Webshops, ERP-Systemen und sonstiger Individualsoftware, die Erbringung maßgeschneiderter (individuell für den Kunden entwickelter) Lösungen sowie alle damit verbundenen Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen. Die leistungsspezifischen Regelungen dieser AGB gelten jeweils nur, soweit die betreffende Leistung vom Kunden beauftragt wurde.
(3) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB liegt nicht vor. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leisten. Sie gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(5) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: zuerst die individuelle schriftliche Vereinbarung (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung), sodann eine etwaige Leistungs- oder Projektbeschreibung bzw. ein Service Level Agreement, zuletzt diese AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Plattform / TravelShort ist die als SaaS bereitgestellte Marketing- und Content-Plattform des Anbieters nebst Modulen, Schnittstellen, Web- und Endgeräte-Anwendungen (etwa Digital-Signage-Player).
- Individualleistungen sind alle eigens für den Kunden erbrachten Erstellungs- und Entwicklungsleistungen, insbesondere Websites, Webshops, ERP-Systeme, Individualsoftware und sonstige maßgeschneiderte Lösungen.
- Hosting-Leistungen umfassen die Bereitstellung von Speicher-, Rechen- und Übertragungskapazität zum Betrieb von Websites, Anwendungen und E-Mail-Postfächern (Mail-Hosting).
- Domain-Leistungen umfassen die Vermittlung, Registrierung, Übertragung (KK/Transfer) und technische Verwaltung von Internet-Domains sowie zugehörige DNS-Konfigurationen.
- KI-Funktionen sind alle Funktionen und Werkzeuge, die Inhalte, Texte, Bilder, Medien oder Programmcode ganz oder teilweise automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz oder vergleichbarer maschineller Lernverfahren erzeugen, verändern, analysieren oder anreichern.
- KI-Ergebnisse / KI-Inhalte sind die von KI-Funktionen erzeugten oder veränderten Ergebnisse (etwa Texte, Captions, Hashtags, Beschreibungen, Slides, Bilder, Videos, Stimmen, Code, Vorschläge zu Preisen und Eckdaten).
- Kundeninhalte sind alle vom Kunden eingestellten oder übermittelten Materialien (etwa Fotos, Logos, Texte, Marken, Daten).
- Zugangsdaten sind alle vom Kunden bereitgestellten Zugänge zu eigenen oder von ihm genutzten Systemen Dritter (etwa Domain-Registrar, DNS-Verwaltung, Hosting, Social-Media-Konten, bestehende Websites, Datenbanken).
- Drittanbieter sind von uns eingesetzte Dienstleister und Vorleister (etwa Anbieter von KI-Diensten, Rechenzentren, Registrare und Vergabestellen wie die DENIC, soziale Netzwerke, Messenger, Zahlungs- und Zustelldienstleister).
§ 3 Vertragsschluss, Angebote und Kostenvoranschläge
(1) Die Darstellung von Leistungen, Paketen und Preisen auf unseren Websites oder in allgemeinen Angeboten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform bestätigen, den Zugang freischalten oder mit der Leistungserbringung beginnen, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei einem unentgeltlichen Test gilt der Vertrag mit der Freischaltung des Testzugangs als geschlossen.
(3) Individuelle, dem Kunden übermittelte Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; werden im Projektverlauf ohne Verschulden des Anbieters wesentliche Mehraufwände erkennbar, weisen wir hierauf hin (§ 650 BGB bleibt unberührt).
(4) Der Kunde sichert zu, dass die bei Registrierung und Beauftragung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind, und hält sie aktuell.
§ 4 Leistungsarten im Überblick
(1) Der Anbieter erbringt je nach Beauftragung insbesondere folgende Leistungen:
- Bereitstellung der SaaS-Plattform TravelShort (§§ 5 bis 7);
- Hosting einschließlich Mail-Hosting sowie Server- und Speicherbereitstellung (§ 9);
- Registrierung, Transfer und Verwaltung von Domains sowie DNS- und Konfigurationsarbeiten, einschließlich des Zugriffs auf Kundensysteme zur Einrichtung (etwa zur Verknüpfung einer TravelShort-Instanz mit der Domain des Kunden) (§ 10);
- Erstellung von Websites nach Kundenwunsch, Webshops, ERP-Systemen und sonstiger Individualsoftware sowie sonstige maßgeschneiderte Lösungen (§ 11);
- Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und Support (§ 16).
(2) Bei der Erbringung dieser Leistungen kann der Anbieter KI-Funktionen einsetzen; hierfür gelten § 7 (Plattforminhalte) und § 8 (Erstellungs- und Entwicklungsleistungen) ergänzend.
§ 5 TravelShort (SaaS) – Leistungsgegenstand
(1) TravelShort ist eine Marketing- und Content-Plattform für Reisebüros. Aus einem vom Kunden eingestellten Reiseangebot erzeugt die Plattform ganz oder teilweise automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) insbesondere:
- Titel, Beschreibungen, Hashtags, Kategorien, Preis-Label und Geo-Koordinaten;
- Beiträge für einen Kurzvideo-Feed sowie eine Globus-Ansicht;
- Social-Media-Posts samt Bildunterschriften (Captions);
- animierte Inhalte für Digital-Signage-Displays (Schaufenster-Bildschirme);
- animierte Kurzvideos mit KI-Skript und KI-Stimme;
- fertige Nachrichten- und Link-Texte (etwa für WhatsApp, Instagram, Facebook).
(2) Die Plattform wird als SaaS über das Internet bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf eine lokale Installation oder auf Herausgabe der eingesetzten KI-Modelle besteht nicht.
(3) Wir entwickeln die Plattform laufend weiter. Funktionen können hinzugefügt, geändert oder, mit angemessener Vorankündigung in Textform, eingestellt werden, soweit der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt und dies für den Kunden zumutbar ist. Als „Beta", „Vorschau" oder „experimentell" gekennzeichnete Funktionen werden ohne Verfügbarkeits- und Beschaffenheitszusage und ohne Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung zur Verfügung gestellt.
(4) Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der Plattform zur Nutzung über das Internet gegen Entgelt (Mietvertragsrecht, §§ 535 ff. BGB entsprechend). Ein dauerhafter Erwerb von Software oder ein bestimmter Arbeitserfolg wird nicht geschuldet. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen; insoweit haften wir nur nach Maßgabe von § 22.
§ 6 Pakete, Funktionsumfang und KI-Nutzungslimits
(1) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket (derzeit Basic und Premium). Einzelne Funktionen können je Paket aktiviert oder deaktiviert sein. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Paketbeschreibung.
(2) Die Nutzung der KI-Funktionen ist kontingentiert. Je nach Paket gelten Limits pro Minute, Stunde oder Tag sowie Obergrenzen für aktive Angebote und Benutzerkonten. Nach Erreichen eines Limits können KI-Anfragen vorübergehend abgelehnt, verzögert oder gedrosselt werden. Ein Anspruch auf Übertrag nicht genutzter Kontingente in den nächsten Zeitraum besteht nicht.
(3) Wir sind berechtigt, Limits zum Schutz des Betriebs, zur Abwehr von Missbrauch oder zur Sicherung der Verfügbarkeit für alle Kunden in zumutbarem Umfang anzupassen. Eine missbräuchliche, automatisierte oder das übliche Maß deutlich übersteigende Nutzung berechtigt uns zur Drosselung oder vorübergehenden Sperrung der betroffenen Funktionen.
(4) KI-Funktionen werden teils über Drittanbieter erbracht. Deren Verfügbarkeit, Qualität, Inhalte und Antwortzeiten liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Daraus folgende Einschränkungen stellen keinen Mangel der Plattform dar.
(5) Werbeeinblendungen. Der Anbieter ist berechtigt, künftig auf Digital-Signage-Displays sowie in weiteren Ausspielkanälen der Plattform Werbung von durch ihn ausgewählten Werbepartnern (Dritt- oder Eigenwerbung) einzublenden. Ob, in welchem Umfang, in welcher Form und in welchen Kanälen Werbung eingeblendet wird, richtet sich nach dem gebuchten Paket oder einer individuellen Vereinbarung; einzelne Pakete können werbefinanziert, werbereduziert oder werbefrei ausgestaltet sein. Ein Anspruch des Kunden auf Werbefreiheit besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
(6) Der Anbieter wählt Werbeinhalte und Werbepartner nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) aus und ist bemüht, keine offensichtlich rechtswidrige oder mit dem Geschäft des Kunden erkennbar unvereinbare Werbung auszuspielen; ein Anspruch auf Ausschluss bestimmter Werbetreibender, Branchen oder Formate besteht jedoch nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Werbeerlöse stehen allein dem Anbieter zu. Der Kunde räumt dem Anbieter den hierfür erforderlichen Werbeplatz auf den bereitgestellten Displays und Kanälen ein und wird eingeblendete Werbung weder entfernen noch technisch unterdrücken, soweit sie dem gebuchten Paket entspricht.
§ 7 KI-generierte Inhalte: Funktionsweise, Prüfpflicht und keine Gewähr
(1) Künstliche Intelligenz macht Fehler. KI-Systeme erzeugen Inhalte auf statistischer Grundlage. Sie können sachlich falsche, unvollständige, veraltete, irreführende, erfundene („halluzinierte"), verzerrte oder rechtlich unzulässige Ergebnisse liefern, auch dann, wenn die Ausgabe sprachlich überzeugend und plausibel wirkt.
(2) Dies betrifft ausdrücklich auch buchungs- und entscheidungsrelevante Angaben wie Preise, Rabatte, Verfügbarkeiten, Leistungsumfang, Reisedaten, Hotelkategorien, Bewertungen, Lagebeschreibungen, Geo-Koordinaten sowie Aussagen zu Sicherheit, Einreise, Visum oder Gesundheit. Solche Angaben können vom tatsächlichen Angebot abweichen und sind keine Zusicherung.
(3) KI-Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer-, Reise- oder sonstige Fachberatung dar und ersetzen eine solche nicht.
(4) Alle KI-Inhalte sind unverbindliche Vorschläge. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Inhalt vor der Veröffentlichung, Versendung, Anzeige (auch auf Digital-Signage-Displays) oder sonstigen Verwendung sorgfältig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung zu prüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren. Die Plattform stellt hierfür Bearbeitungs- und Freigabemöglichkeiten bereit.
(5) Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbskonformität oder die Eignung von KI-Inhalten für einen bestimmten Zweck. Die KI-Funktionen werden „wie besehen" („as is") bereitgestellt. Eine bestimmte Ausgabequalität, Reproduzierbarkeit oder ein bestimmtes Ergebnis werden nicht geschuldet.
(6) Gleichartige Eingaben können bei unterschiedlichen Kunden zu ähnlichen oder gleichen Ausgaben führen. Wir gewährleisten weder Einzigartigkeit noch Schutzfähigkeit von KI-Inhalten und übernehmen keine Gewähr dafür, dass KI-Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
(7) Der Kunde ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte allein verantwortlich, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise durch KI erstellt wurden. Veröffentlicht der Kunde einen KI-Vorschlag, macht er sich dessen Inhalt zu eigen.
§ 8 Einsatz künstlicher Intelligenz bei Erstellungs- und Entwicklungsleistungen
(1) Der Anbieter setzt bei der Erbringung von Individualleistungen (etwa Websites, Webshops, ERP-Systemen, Individualsoftware, Texten, Bildern und Medien) KI-gestützte Werkzeuge ein, um wirtschaftlich und zügig zu arbeiten. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Werkzeuge zu.
(2) KI-gestützt erstellte Ergebnisse (einschließlich Programmcode, Texten, Bildern und Konfigurationen) können Fehler, Sicherheitslücken, Ungenauigkeiten oder Bestandteile enthalten, an denen Rechte Dritter bestehen können. Wir prüfen Arbeitsergebnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters, können jedoch nicht gewährleisten, dass KI-gestützt erzeugte Bestandteile frei von Rechten Dritter, fehlerfrei, sicher, einzigartig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Eine über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Beschaffenheit wird durch den Einsatz von KI nicht geschuldet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Arbeitsergebnisse vor dem produktiven Einsatz und vor der Abnahme auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit und Eignung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Ergebnisse ohne die gebotene Prüfung einsetzt, haften wir nach Maßgabe von § 22.
(4) Soweit gesetzliche oder plattformseitige Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bestehen (etwa nach der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz), weisen wir hierauf hin; die Einhaltung im Live-Betrieb obliegt dem Kunden als Betreiber.
§ 9 Hosting und Mail-Hosting
(1) Soweit Hosting beauftragt ist, stellen wir – regelmäßig unter Einsatz von Rechenzentren und Vorleistern Dritter – Speicher-, Rechen- und Übertragungskapazität zum Betrieb von Websites, Anwendungen und E-Mail-Postfächern bereit. Umfang, Speicherplatz, Datenvolumen und Postfächer richten sich nach dem gebuchten Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung.
(2) Wir schulden eine im Jahresmittel hohe, jedoch keine unterbrechungs- oder fehlerfreie Verfügbarkeit, soweit kein gesondertes Service Level Agreement vereinbart ist. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Wartungsfenster, Störungen und Ausfälle bei Vorleistern, Internet- und Telekommunikationsstörungen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie höhere Gewalt (§ 19).
(3) Datensicherung. Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Etwaige von uns erstellte Sicherungen erfolgen als zusätzliche Serviceleistung ohne Wiederherstellungsgarantie; ein Anspruch auf eine bestimmte Sicherungsfrequenz oder -tiefe besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(4) Zulässige Nutzung. Der Kunde darf die Hosting-Ressourcen nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder in einer die Infrastruktur oder andere Kunden erheblich beeinträchtigenden Weise nutzen (insbesondere kein Versand unerbetener Massen-E-Mails/Spam, keine Schad- oder Angriffssoftware, keine rechtswidrigen Inhalte, keine unverhältnis- mäßige Ressourcenauslastung). Bei begründetem Verdacht auf Verstöße, Sicherheitsgefahren, Spam-Versand oder Blacklisting sind wir berechtigt, betroffene Dienste, Postfächer oder Inhalte vorübergehend zu sperren (§ 21).
(5) E-Mail. Bei Mail-Hosting besteht kein Anspruch auf Zustellung, Nichtzustellung oder eine bestimmte Zustellgeschwindigkeit einzelner Nachrichten. Spam- und Virenfilter können in seltenen Fällen auch erwünschte Nachrichten aussortieren; eine Haftung hierfür ist im Rahmen von § 22 beschränkt. Für die Aufnahme von Servern oder Domains in Sperrlisten (Blacklists) Dritter übernehmen wir keine Haftung, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
(6) Provider-Privileg. Für vom Kunden gehostete Inhalte sind wir nicht verantwortlich; es gelten die Haftungsprivilegien der §§ 7 bis 10 DDG (vormals TMG). Der Kunde ist Verantwortlicher für die von ihm oder in seinem Auftrag eingestellten Inhalte.
§ 10 Domains, DNS und Zugang zu Kundensystemen
(1) Bei der Beschaffung und Verwaltung von Domains werden wir regelmäßig als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar (etwa DENIC eG, ICANN-akkreditierte Registrare) tätig. Es gelten zusätzlich deren jeweilige Registrierungs- und Vergabebedingungen, die der Kunde anerkennt. Auf die Vergabepraxis und die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain haben wir keinen Einfluss; eine erfolgreiche Registrierung wird nicht geschuldet.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Kunde Inhaber der Domain (Domaininhaber/Registrant). Wir werden ihn auf Wunsch bei einem Anbieterwechsel (KK-Antrag/Transfer) unterstützen. Domainbezogene Entgelte Dritter laufen unabhängig von einer Kündigung anderer Leistungen weiter, bis die Domain gekündigt, transferiert oder gelöscht ist.
(3) Zugang zu Kundensystemen und Zugangsdaten. Zur Einrichtung, Verknüpfung und Pflege von Leistungen (insbesondere zur Verknüpfung einer TravelShort-Instanz bzw. eines Mandanten mit der Domain des Kunden, zur DNS-Konfiguration, zur Einrichtung von Subdomains, Zertifikaten und E-Mail) stellt der Kunde uns die erforderlichen Zugangsdaten bereit oder nimmt die von uns angeforderten DNS- bzw. Konfigurationsänderungen selbst vor. Der Kunde bevollmächtigt uns, die zur Auftragserfüllung erforderlichen und mit ihm abgestimmten Änderungen an Domain-, DNS- und Systemeinstellungen vorzunehmen.
(4) Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung der Zugänge berechtigt ist und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Wir nutzen Zugangsdaten ausschließlich zweckgebunden zur Auftragserfüllung, behandeln sie vertraulich (§ 24) und geben sie nicht unbefugt weiter. Für die Verfügbarkeit, Richtigkeit und Sicherheit vom Kunden bereitgestellter Fremdsysteme sowie für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Zugangsgewährung übernehmen wir keine Haftung.
(5) Änderungen an DNS- und Domaineinstellungen können technisch bedingt verzögert wirksam werden (Propagation) und vorübergehend zu Nichterreichbarkeit führen; dies stellt keinen Mangel dar.
§ 11 Individualleistungen: Websites, Webshops, ERP-Systeme und Individualsoftware
(1) Soweit die Erstellung individueller Werke beauftragt ist (Websites nach Kundenwunsch, Webshops, ERP-Systeme, sonstige Individualsoftware und maßgeschneiderte Lösungen), gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Reine Pflege-, Betreuungs- und Beratungsleistungen ohne festen Erfolg sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB).
(2) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Projekt-/Leistungsbeschreibung (ggf. Pflichtenheft). Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen (etwa Barrierefreiheit im Sinne gesetzlicher Vorgaben, mehrsprachige Fassungen, Rechtstexte, Suchmaschinenoptimierung, Wartung, Schulung, Hosting) sind nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.
(3) Änderungswünsche (Change Requests). Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, sind diese gesondert zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten. Vereinbarte Termine verschieben sich um die für die Umsetzung des Änderungswunsches erforderliche Zeit angemessen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilabnahmen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Einsatz von Open-Source-Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Templates und Diensten Dritter ist zulässig; deren Lizenzbedingungen gelten für die betreffenden Bestandteile. Für dauerhaft benötigte Dienste, Schnittstellen oder Lizenzen Dritter (etwa Zahlungsdienstleister, Schriftarten, Kartendienste) fallen ggf. gesonderte laufende Kosten an, die der Kunde trägt.
(5) Webshops. Die Einhaltung der den Shop-Betreiber treffenden rechtlichen Pflichten (insbesondere Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung, AGB, Preisangaben nach PAngV, Verpackungs-, Elektro- und sonstige Kennzeichnungspflichten) obliegt allein dem Kunden. Wir schulden keine Rechtsberatung und keine rechtssicheren Vertragstexte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(6) ERP-Systeme und Datenmigration. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität aus Alt- oder Fremdsystemen übernommener Daten übernehmen wir keine Gewähr. Die Anbindung an Systeme Dritter (Schnittstellen/APIs) steht unter dem Vorbehalt, dass diese verfügbar, dokumentiert und unverändert bleiben; Änderungen Dritter liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
(7) Wir schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Besucher-, Umsatz-, Conversion- oder Ranking-Ergebnisse (SEO). Die Darstellung kann je nach Endgerät, Browser und deren Versionen variieren; geschuldet ist eine ordnungsgemäße Funktion in den bei Abnahme üblichen, aktuellen Versionen der gängigen Browser.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass
- er an allen Kundeninhalten (insbesondere Fotos, Logos, Texte, Marken, Schriften) die erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht) verletzt;
- die veröffentlichten Inhalte sachlich zutreffend sind, insbesondere Preise, Leistungen und Pflichtangaben (etwa PAngV, Pauschalreiserecht, Informationspflichten) korrekt und vollständig ausgewiesen werden;
- keine rechtswidrigen, irreführenden, jugendgefährdenden, beleidigenden oder gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalte verbreitet werden;
- Zugangsdaten geheim gehalten, regelmäßig geändert und gegen Zugriff Dritter geschützt werden; jede erkennbare missbräuchliche Nutzung ist uns unverzüglich anzuzeigen.
(2) Bei Individualleistungen wirkt der Kunde in dem für die Auftragserfüllung erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten, Materialien, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartnern und Entscheidungen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Frist nicht nach, verschieben sich Termine entsprechend; hierdurch entstehende Mehraufwände und Wartezeiten können wir gesondert berechnen (§§ 642, 643 BGB bleiben unberührt).
(3) Der Kunde kennzeichnet KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte, soweit dies gesetzlich oder durch Plattformen Dritter vorgeschrieben ist, und beachtet deren Nutzungsbedingungen.
(4) Der Kunde trifft im eigenen Verantwortungsbereich angemessene Vorkehrungen für den Fall von Störungen, insbesondere durch regelmäßige eigene Datensicherung sowie durch Plausibilitäts- und Richtigkeitskontrollen vor der Veröffentlichung, und stellt am Aufstellort von Digital-Signage-Geräten eine funktionsfähige Strom- und Internetverbindung bereit.
(5) Freistellung. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten oder wegen der vom Kunden bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte gegen uns geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde unterstützt uns nach Treu und Glauben bei der Abwehr solcher Ansprüche.
§ 13 Abnahme (Werkleistungen)
(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht sind. Wir zeigen die Abnahmereife in Textform an. Der Kunde prüft das Werk unverzüglich und erklärt die Abnahme oder rügt wesentliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen in Textform.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist wesentliche Mängel in Textform rügt, oder wenn er das Werk bzw. wesentliche Teile davon produktiv nutzt (etwa Livegang der Website oder des Shops). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
(3) Bei abgrenzbaren Teilleistungen sind Teilabnahmen zulässig. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über und beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
§ 14 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kunde behält alle Rechte an seinen Kundeninhalten. Er räumt uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen, einfachen, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein (insbesondere zur Speicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Übermittlung an Drittanbieter sowie Auslieferung an die gewählten Kanäle).
(2) Für die Nutzung der Plattform räumen wir dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, sie im Rahmen dieser AGB für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(3) Individualleistungen. An eigens erstellten Arbeitsergebnissen (etwa Websites, Grafiken, individuell entwickeltem Code) räumen wir dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung bzw. Übertragung dieser Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung (Eigentums- bzw. Rechtsvorbehalt). Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(4) An von uns entwickelten Bausteinen, Bibliotheken, Werkzeugen, Konzepten und Know-how, die nicht spezifisch für den Kunden erstellt wurden, verbleiben sämtliche Rechte bei uns; wir dürfen sie auch für andere Projekte verwenden. Für Bestandteile Dritter und Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen.
(5) Wir sind berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung, Absicherung und Weiterentwicklung unserer Leistungen zu nutzen, soweit kein Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen möglich ist.
§ 15 Termine, Fristen und Verzug
(1) Termin- und Fristangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden. Verbindliche Fristen setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 12) rechtzeitig und vollständig erfüllt und alle technischen sowie inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 19), aufgrund von Drittleistungen oder aufgrund unterlassener Mitwirkung des Kunden haben wir nicht zu vertreten und verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Vor Geltendmachung von Verzugsansprüchen ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 16 Verfügbarkeit, Wartung, Support und Beta-Funktionen
(1) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden jedoch, soweit nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart ist, keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Von einer etwaigen Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Wartungsfenster, Störungen oder Ausfälle bei Drittanbietern, Internet- und Telekommunikationsstörungen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie Ereignisse höherer Gewalt (§ 19).
(2) Wir sind berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen und Dienste hierfür vorübergehend einzuschränken. Geplante Wartungen kündigen wir, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf an und legen sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.
(3) Support und Pflege werden im Umfang des gebuchten Pakets bzw. der gesonderten Vereinbarung geleistet. Ein bestimmtes Reaktions- oder Lösungszeitfenster wird nur geschuldet, soweit es ausdrücklich vereinbart ist. Für Beta- und Vorschaufunktionen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; § 22 bleibt unberührt.
§ 17 Mängel und Rügeobliegenheit
(1) Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Tauglichkeit der Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben oder gemindert ist. Unerhebliche Abweichungen sowie Beeinträchtigungen, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Nutzung, auf Kundeninhalten oder auf Drittleistungen beruhen, sind keine Mängel.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an und unterstützt uns in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung und Beseitigung.
(3) Bei Werkleistungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung; die Mängelbeseitigung kann auch durch eine zumutbare Umgehungslösung (Workaround) erfolgen. Bei der Bereitstellung der Plattform wird das Recht zur Minderung im Verhältnis zu Unternehmern auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung nach § 18 beschränkt; eine Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall des Verzugs oder der dringenden Gefahrenabwehr vorliegt.
(4) Für Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Fristen oder die Fälle des § 22 Abs. 4 etwas anderes vorschreiben.
§ 18 Vergütung, Kleinunternehmerregelung, Zahlung, Abschläge und Verzug
(1) Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise des gebuchten Pakets. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt stets im Namen von MIZEL Webservices (Inhaber Alexander Mizel).
(2) Laufende Entgelte (etwa Plattform, Hosting, Pflege) sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Bei Werk- und Projektleistungen sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen (§ 632a BGB) nach Leistungsfortschritt zu verlangen; bei Neukunden oder größeren Projekten kann eine Anzahlung vor Leistungsbeginn vereinbart werden.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§§ 286, 288 BGB). Wir sind berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Leistungen (einschließlich Zugang zur Plattform, Hosting und Auslieferung von Inhalten) vorübergehend zu sperren, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.
(4) Wir sind berechtigt, laufende Entgelte mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, insbesondere bei gestiegenen Kosten für Drittleistungen, Energie oder bei geänderter Rechtslage. Eine Erhöhung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Übersteigt die Erhöhung zehn Prozent gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis, kann der Kunde den betroffenen Dauervertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen.
(5) Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) Abrechnungszeitraum bei TravelShort. TravelShort wird ausschließlich im Abonnement bereitgestellt; ein Einmalkauf oder eine dauerhafte Lizenz werden nicht angeboten. Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen einem monatlichen und einem jährlichen Abrechnungszeitraum. Das Entgelt ist jeweils im Voraus für den gewählten Zeitraum fällig. Bei jährlicher Abrechnung gewähren wir einen Nachlass gegenüber der Summe von zwölf Monatsentgelten; dessen Höhe ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisübersicht.
(7) Wechsel von Abrechnungszeitraum und Paket. Ein Wechsel von monatlicher auf jährliche Abrechnung ist jederzeit zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums möglich, ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung zum Ende des laufenden Jahreszeitraums. Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket (Upgrade) ist jederzeit möglich; den Unterschiedsbetrag rechnen wir zeitanteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum ab. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket (Downgrade) wirkt zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums; eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt insoweit nicht. Ein gewährter Jahresnachlass entfällt, wenn der Kunde vor Ablauf des Jahreszeitraums auf monatliche Abrechnung wechselt.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, also auf unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden und durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbaren Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Cyberangriffe, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Streiks sowie der Ausfall wesentlicher Drittanbieter.
(2) Für die Dauer und im Umfang eines solchen Ereignisses sind wir von der Leistung befreit. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 20 Laufzeit und Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse (etwa Plattform, Hosting, Domains, Pflege) laufen, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich kündbar. Werk- und Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung; ein ordentliches Kündigungsrecht besteht insoweit nur nach Maßgabe der §§ 648, 648a BGB.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Kundenpflichten (§§ 9, 12) sowie bei missbräuchlicher Nutzung.
(3) Wir sind insbesondere zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist sowie zum sofortigen Entzug des Zugangs zur Plattform berechtigt, wenn der Kunde schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen diese AGB oder gesetzliche Vorgaben verstößt, die Sicherheit, Integrität oder den Ruf der Plattform gefährdet, rechtswidrige, missbräuchliche, schädigende oder rechtsverletzende Inhalte verbreitet, uns von ihm zu vertretende erhebliche Schäden zuzufügen droht oder mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät. In dringenden Fällen (etwa bei akuter Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsgefahr) bedarf es keiner vorherigen Abmahnung oder Fristsetzung. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden die Möglichkeit zum Export bzw. zur Herausgabe seiner Daten und – bei entsprechend vereinbarten Werkleistungen – der geschuldeten Arbeitsergebnisse für einen Zeitraum von 30 Tagen bereit. Danach sind wir berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, Kundeninhalte zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Abonnements TravelShort. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum gleicher Länge (ein Monat bzw. zwölf Monate, § 18 Abs. 6), sofern es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Bereitstellung endet mit Ablauf des bezahlten Zeitraums; bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht anteilig erstattet.
(7) Zustand nach Vertragsende. Mit Ablauf des bezahlten Zeitraums stellen wir die öffentliche Ausspielung der Inhalte (insbesondere Kurzvideo-Feed, Globus-Ansicht, geteilte Links und Digital-Signage) ein und deaktivieren die KI- und Erstellungsfunktionen. Der Zugang zum Verwaltungsbereich bleibt für die Dauer der Frist nach Absatz 5 in einem auf Ansehen und Herunterladen beschränkten Umfang bestehen, damit der Kunde seine Inhalte sichern kann. Nach Ablauf dieser Frist wird auch dieser Zugang geschlossen.
§ 21 Sperrung und Hausrecht an der Plattform
(1) Wir sind berechtigt, Dienste oder Zugänge ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine erhebliche Pflichtverletzung, eine Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Systeme, Spam- oder Missbrauchsversand oder eine rechtswidrige Nutzung besteht. Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt und nach Wegfall des Grundes aufgehoben. Berechtigte Sperrungen lassen den Vergütungsanspruch unberührt.
(2) Hausrecht. Die Plattform und die zugehörige Infrastruktur stehen im ausschließlichen Verfügungsbereich des Anbieters. Dem Anbieter steht das Hausrecht an der Plattform zu; er bestimmt über Zugang und Nutzung, darf einzelne Nutzer, Konten oder Inhalte ausschließen oder entfernen und bei Verstößen den Zugang ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft entziehen. Das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung nach § 20 sowie der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 22 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Wir haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit von KI-Ergebnissen (§§ 7, 8) und nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde KI-Ergebnisse ohne die gebotene Prüfung und Freigabe veröffentlicht, versendet, anzeigt oder produktiv einsetzt. Das mit dem Einsatz von KI verbundene Fehlerrisiko trägt der Kunde.
(2) Im Übrigen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;
- bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden;
- bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Pflichten nicht.
(3) Soweit unsere Haftung dem Grunde nach besteht, ist sie für leichte Fahrlässigkeit je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlten Nettovergütung, bei einmaligen Werkleistungen auf die Höhe der für das betroffene Projekt vereinbarten Nettovergütung, und für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt auf diesen Betrag begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für die in Absatz 4 genannten Fälle.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Buchungen oder Umsätze, Reputations- oder Folgeschäden sowie nicht für Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären. Für Leistungen und Ausfälle von Drittanbietern (insbesondere KI-Dienste, soziale Netzwerke, Messenger, Rechenzentren, Registrare, Zahlungsdienstleister) haften wir nicht, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.
(6) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und eingesetzten Dritten.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus den in Absatz 4 genannten Fällen sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen.
(2) Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten (etwa bei Hosting, Plattformbetrieb oder Zugriff auf Kundensysteme), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die eingestellten personenbezogenen Daten.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten an uns und an die zur Leistungserbringung erforderlichen Drittanbieter berechtigt ist.
§ 24 Geheimhaltung
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Zugangsdaten und Systeminformationen – vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig anderweitig erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Diese Pflicht gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 25 Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Kunden nach Livegang als Referenz zu nennen und erstellte Arbeitsergebnisse (etwa Websites, in anonymisierter Form auch Auszüge) zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden sowie einen dezenten Urheberhinweis (etwa „umgesetzt von MIZEL Webservices") im Footer anzubringen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 26 Abtretung, Subunternehmer und Übertragung
(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen sowie den Vertrag mit angemessener Ankündigung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 27 Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies aus triftigem Grund (etwa geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, neue oder geänderte Leistungen, Sicherheitsanforderungen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt sowie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu seinen Lasten verschiebt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von [sechs Wochen] ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgemäß, sind wir berechtigt, den betroffenen Dauervertrag zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 28 Digital-Signage-Player (Hardware, Speichermedium und Software)
(1) Sofern dem Kunden für den Betrieb der Digital-Signage-Funktion ein Abspielgerät (Digital-Signage-Player, etwa auf Basis eines Einplatinencomputers wie Raspberry Pi, nachfolgend „Gerät") überlassen wird, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Sie gehen bei Widersprüchen den übrigen Regelungen dieser AGB für das Gerät vor.
(2) Eigentum am Gerät. Mit vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises geht das Eigentum an der Hardware des Geräts auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Gerät unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB).
(3) Speichermedium bleibt unser Eigentum. Das im oder am Gerät verbaute bzw. beigelegte Speichermedium (etwa Speicher-/SD-Karte, eMMC, sonstiger Datenträger) wird dem Kunden lediglich leihweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen und bleibt – auch nach Eigentumsübergang am Gerät – unser Eigentum. Der Kunde erwirbt hieran kein Eigentum; das Speichermedium ist auf unser Verlangen, spätestens nach Vertragsende, in unbeschädigtem Zustand an uns herauszugeben.
(4) Software und Urheberrecht. Die auf dem Gerät und dem Speichermedium enthaltene Software, das Betriebssystem-Abbild (Image), die Konfiguration, Skripte, Schlüssel und sonstigen Programmbestandteile (zusammen „Player-Software") sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben in unserem bzw. im Eigentum unserer Lizenzgeber. Der Eigentumsübergang am Gerät (Absatz 2) erfasst die Player-Software ausdrücklich nicht. Der Kunde erhält an der Player-Software lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit sowie den bestimmungsgemäßen Betrieb des Geräts beschränktes Nutzungsrecht.
(5) Untersagte Handlungen. Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- das Speichermedium zu entnehmen, auszulesen, auszubauen, zu kopieren, zu klonen, zu verändern oder seinen Inhalt auf andere Datenträger zu übertragen;
- die Player-Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu entschlüsseln oder eingesetzte technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, soweit nicht § 69e UrhG zwingend etwas anderes gestattet;
- das Gerät oder Teile davon nachzubauen, nachbauen zu lassen oder die zugrunde liegende Hard- und Softwarearchitektur zum Zweck der Nachahmung zu analysieren oder nachzuahmen;
- das Gerät oder das Speichermedium zu vorgenannten Zwecken Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen.
(6) Der Kunde behandelt das Gerät pfleglich, stellt am Aufstellort eine geeignete Strom- und Internetverbindung bereit (§ 12) und schützt Gerät und Speichermedium vor unbefugtem Zugriff. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder durch Eingriffe in Gerät oder Speichermedium haftet der Kunde.
(7) Bei einem Verstoß gegen die Absätze 3 bis 5 sind wir berechtigt, die betroffenen Leistungen zu sperren (§ 21) und den Vertrag außerordentlich nach § 20 zu kündigen; weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Herausgabe und Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 29 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Werl (Sitz des Anbieters). Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben stets Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.